Lehrkräfte an katholischen Schulen

Die katholischen Schulen in freier Trägerschaft erwarten von ihren Lehrkräften über die fachliche Qualifikation hinaus gelebten Glauben, menschliche und intellektuelle Redlichkeit sowie personale Zuwendung zu Schülerinnen und Schülern.

Voraussetzung für die Tätigkeit einer Lehrkraft an einer katholischen Schule in freier Trägerschaft ist ihre Loyalität zum kirchlichen Arbeitgeber gemäß der „Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse“ (Publikationen) und die Treue zur staatlichen Verfassung und zur Kirchenverfassung.

Die Lehrkräfte werden an Schulen in kirchlicher Trägerschaft als Angestellte nach dem „Arbeitsvertragsrecht der bayerischen (Erz-)Diözesen“ (ABD) unter Berücksichtigung der „Sonderregelungen für Beschäftigte als Lehrkräfte an Schulen in kirchlicher Trägerschaft“ (SR-L) eingestellt. Das Arbeitsverhältnis wird unmittelbar zwischen dem jeweiligen Schulträger und der Lehrkraft begründet.  Die Vergütung erfolgt entsprechend der A-Besoldung im Staatsdienst. Das Arbeitsverhältnis orientiert sich weitgehend am staatlichen Beamtenrecht.

Es bestehen die Möglichkeiten der Beurlaubung vom Staatsdienst und im Einzelfall der Übernahme in ein Beamtenverhältnis beim Katholischen Schulwerk in Bayern.

Die Schulen können auch nicht-katholische Bewerberinnen und Bewerber einstellen.

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